Erste Entscheidungen des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen anlässlich des G8-Gipfels abgelehnt.

Ein Antrag bezüglich der Beschränkungen einer geplanten Mahnwache am “G8-Zaun” wurde wegen Formfehlern (Begründung des Antrags war wohl nicht hinreichend) abgelehnt, der andere Antrag, der sich auf die Auflagen für einer Demonstration in der Nähe der Hauptwache des Fliegerhorstes Rostock-Laage bezieht, weist nach Ansicht der BVerfG keinen schweren Nachteil auf, der abzuwenden sei.

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